Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Baring

Schwerpunkte

Weitere Schwerpunkte meiner Kanzlei

Ein einzelnes Rechtsgebiet lässt sich meist kaum isoliert betrachten. Daher biete ich neben dem Arbeitsrecht außerdem Beratung in den folgenden Rechtsgebieten an – mit einem Klick erfahren Sie mehr zum Thema:

Vertragsgestaltung

Im täglichen Leben schließt jeder von uns eine Vielzahl von Verträgen, sei es direkt morgens in der Bäckerei bis hin zu einem Arbeitsvertrag. Gerade dann, wenn Sie z.B. als Arbeitgeber jemanden einstellen oder als Unternehmen die Tätigkeit eines Handelsvertreters nutzen möchten, kommt der Vertragsgestaltung ein immenser Stellenwert zu. Die Risiken, die beide Parteien mit dem Abschluss von solch weitreichenden Verträgen eingehen, sind groß. Derart groß sogar, dass eine vorherigeanwaltliche Beratungund eine Vertragsgestaltung durch den Anwalt unverzichtbar sind.

Für mich geht es bei der Vertragsgestaltung immer um zwei Dinge: Zum einen soll das Vorhaben des Mandanten in Vertragsform gebracht werden. Zum anderen gilt es, eine Störfallvorsorgezu treffen. Diese bezeichnet den Schutz des Mandanten für den Fall, dass sich die Interessen der beiden Vertragsparteien unterschiedlich entwickeln.

Ich unterstütze Sie u.a. bei der Erstellung und Prüfung von:

  • Arbeits- & Dienstverträgen
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Handelsvertreterverträgen (oder Ähnlichem)
  • Kauf- oder Werkverträgen

Bei welchem Anliegen darf ich Ihnen helfen? Sprechen Sie mich gerne an. Gemeinsam finden wir eine Lösung!

Strafrecht

Die Unschuldsvermutung ist ein zentrales rechtsstaatliches Element. Zunächst gilt für jeden, der einer Straftat verdächtigt, beschuldigt oder angeschuldigt wird: Man ist solange unschuldig, bis die Schuld eindeutig bewiesen ist. Meine Aufgabe als Verteidiger ist es, nach Begutachtung des Sachverhalts das Bestmögliche für Sie als meinen Mandanten zu erreichen.
Derjenige, der einer Straftat verdächtig wird, steht einem sehr großen Ermittlungsapparat aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht gegenüber. Daher ist es ratsam, möglichst frühzeitig Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen. So vermeiden Beschuldigte folgenschwere Fehler, die durch die ungewohnte Situation im Umgang mit den Ermittlungsbehörden drohen.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne ganz unverbindlich.

Wirtschaftsrecht

Ich berate Unternehmen zu nahezu allen rechtlichen Fragestellungen. In diesem Bereich kann ich spezielle Erfahrungen durch meine Tätigkeit als externe Rechtsabteilung für Unternehmen vorweisen. Unter anderem vertrete ich eine mittelständische Aktiengesellschaft.

Da Unternehmen von sehr vielfältigen rechtlichen Fragestellungen betroffen sind, möchte ich im Folgenden nur einige Beispiele aus diesem Tätigkeitsbereich geben:

  • Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Unternehmensgründung
  • Handelsrechtliche Besonderheiten bei Verträgen zwischen Kaufleuten & dementsprechende Besonderheiten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Recht der Handelsvertreter bzw. Handelsvertreterausgleichsanspruch
  • Betriebsübergang nach § 613a BGB
  • Marken- & Urheberrecht

Sollten Sie Fragen haben, kommen Sie einfach unverbindlich auf mich zu.

Zivilrecht

Während das Verwaltungsrecht das Rechtsverhältnis zwischen Bürger und Staat regelt, klärt das Zivilrecht die Rechtsverhältnisse von Verbrauchern zu Unternehmen sowie die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen untereinander. Das Zivilrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet; im Folgenden möchte ich daher nur einige Beispiele für zivilrechtliche Sachverhalte bzw. Ansprüche nennen:

  • Allgemeines Vertragsrecht (z.B. Vertragsschluss, Anfechtung, Nachbesserung, Rücktritt, Minderung)
  • Der Autokauf & die Gewährleistungsansprüche des Käufers bei Mängeln
  • Ansprüche des Auftraggebers gegen einen Handwerksbetrieb (Werkvertragsrecht)
  • Verträge, die über eBay & ähnliche Plattformen geschlossen werden
  • Vereinsrecht (in weiten Teilen)

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren! Ich freue mich darauf, Ihren Fall kennenzulernen.

Schwerbehindertenrecht

Gerade das Recht der Menschen mit Behinderung bzw. Schwerbehinderung liegt mir besonders am Herzen. Da ich selbst Rollstuhlfahrer bin und am eigenen Leibe erfahre, wie groß die gesellschaftlichen Barrieren für Menschen mit Behinderung noch immer sind.

Ich unterstütze Sie u.a. bei folgenden Anliegen:

  • Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft & Widerspruch gegen dessen Ablehnung
  • Antrag & Widerspruch gegenüber Sozialversicherungsträgern in Bezug auf notwendige Hilfsmittel
  • Begleitung von Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung
  • Beratung bei Diskriminierung von Menschen mit Behinderung (AGG)

Wie genau darf ich Ihnen helfen? Kommen Sie einfach unverbindlich auf mich zu. Ich freue mich auf Sie!