Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 28. Januar 2026 (Az. 7 ABR 23/24, 7 ABR 26/24, 7 ABR 40/24) eine wegweisende Entscheidung getroffen: Remote-Cities sind keine betriebsratsfähigen Organisationseinheiten. Für Fahrerinnen und Fahrer in diesen Liefergebieten können daher keine eigenen Betriebsräte gewählt werden.
Für Betriebsräte, Wahlvorstände und Unternehmen in der Plattformökonomie ist dieses Urteil ein wichtiger Orientierungspunkt – und ein klarer Hinweis darauf, wie entscheidend organisatorische Strukturen für die Mitbestimmung bleiben.
Was genau sind Remote-Cities?
Remote-Cities sind klar abgegrenzte Liefergebiete, in denen ausschließlich Auslieferungsfahrer tätig sind. Die Einsatzplanung erfolgt vollständig digital über eine App, ebenso die Kommunikation mit der Arbeitgeberin.
Wesentliche Merkmale:
• keine lokale Leitung
• keine Verwaltungsstrukturen
• reine Fahrer-Teams ohne organisatorische Funktionen
Demgegenüber stehen die Hub-Cities: zentrale Standorte mit administrativen, organisatorischen und leitenden Tätigkeiten. Von dort aus werden die Remote-Cities gesteuert – und genau diese Steuerung ist der entscheidende Punkt.
Warum das BAG die Betriebsratswahlen für unwirksam erklärt hat
In mehreren Remote-Cities – etwa in Braunschweig, Kiel und Bremen – waren 2022 und 2023 Betriebsräte gewählt worden. Die Arbeitgeberin focht diese Wahlen an.
Die Gerichte folgten ihrer Argumentation:
• Ein Betriebsrat kann nur in einem Betrieb gewählt werden (§ 1 BetrVG).
• Auch selbstständige Betriebsteile sind betriebsratsfähig, benötigen aber ein Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit.
• Dieses Mindestmaß fehlt Remote-Cities vollständig.
Das BAG stellte klar:
• Die bloße Zusammenfassung von Fahrern in einem Liefergebiet reicht nicht.
• Ein Dienstplan macht noch keinen Betrieb.
• Eine Interessengemeinschaft der Beschäftigten ersetzt keine organisatorische Einheit.
Selbst wenn Arbeitsprozesse digital gesteuert werden, bleibt die Frage der Leitungsstruktur zentral. Und diese liegt bei Remote-Cities eindeutig in den Hub-Cities.
Bedeutung für Betriebsräte und Unternehmen
Die Entscheidung hat weitreichende Folgen – gerade in der Plattformökonomie, in der Arbeitsprozesse zunehmend digitalisiert werden.
Wichtige Konsequenzen:
• Mitbestimmung muss über die Hub-Cities organisiert werden.
• Fahrer in Remote-Cities sind Teil eines größeren Betriebs.
• Unternehmen müssen ihre Strukturen prüfen, um rechtssichere Betriebsratswahlen zu ermöglichen.
• Betriebsräte sollten ihre Zuständigkeiten klar definieren und ggf. anpassen.
Für viele Unternehmen entsteht damit ein erheblicher Beratungsbedarf, insbesondere bei der Gestaltung betrieblicher Strukturen und der Vorbereitung von Wahlen.
Unterstützung durch Baring LL.M. Rechtsanwälte
Baring LL.M. Rechtsanwälte sind im Ruhrgebiet und insbesondere in Bochum aktiv und beraten seit vielen Jahren zu Fragen des Betriebsverfassungsrechts.
• Matthias Baring, Fachanwalt für Arbeitsrecht, begleitet Betriebsräte und Unternehmen bei komplexen Strukturfragen, Betriebsratswahlen und Konflikten rund um die Mitbestimmung.
• Die Kanzlei unterstützt sowohl bei der rechtlichen Bewertung von Organisationseinheiten als auch bei der strategischen Ausrichtung von Betriebsratsgremien.
Gerade nach der BAG-Entscheidung ist eine fundierte arbeitsrechtliche Beratung entscheidend, um Fehler zu vermeiden und Mitbestimmung wirksam zu gestalten.
Fazit
Das BAG hat die Anforderungen an betriebsratsfähige Einheiten erneut geschärft: Remote-Cities sind keine eigenständigen Betriebe.
Für die Mitbestimmung bedeutet das: Die organisatorische Realität bleibt ausschlaggebend – auch in einer digital gesteuerten Arbeitswelt.
Für Betriebsräte, Wahlvorstände und Unternehmen lohnt es sich, die eigene Struktur kritisch zu prüfen und rechtzeitig professionelle Unterstützung einzubeziehen.