Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Baring

Arbeitsrecht Bochum

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bochum

Ihnen droht die plötzliche Kündigung oder Sie benötigen als Arbeitgeber einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, da eine unumgängliche Versetzung von Mitarbeitern an einen anderen Standort ansteht? Das Thema Arbeitsrecht ist, vor allem für Arbeitnehmer, ein sensibles Thema. Schließlich kann diesen durch eine Arbeitgeberentscheidung oft die Existenzgrundlage entzogen werden. Doch auch Arbeitgeber oder Betriebsräte sind mit einem juristischen Beistand gut beraten, wenn es darum geht, rechtlich bindende und weitreichende Entscheidungen zu treffen. Vereinbaren Sie darum gerne einen Termin in meiner Kanzlei in Bochum – ich freue mich auf Sie!

Ich beantworte Ihre arbeitsrechtlichen Fragen mit tiefgreifender Fachkenntnis.
Rufen Sie mich an!

Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsrat: Arbeitsrecht im Dreiecksverhältnis

Die arbeitsrechtlichen Ansprüche beschränken sich nicht allein auf die der Arbeitgeber und die der Belegschaft. Vielmehr spielen auch die Betriebsräte eine entscheidende Rolle – zumindest in denjenigen Betrieben, in denen ein Betriebsrat tätig ist. Als Anwalt erkläre ich Ihnen in meiner Kanzlei in Bochum gerne alle Zusammenhänge in diesem Dreiecksverhältnis

Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer steht man oft als einzelner einem großen Unternehmen oder sogar einem Konzern gegenüber. Die Machtverhältnisse sind dann ganz klar vorgegeben. Aufgrund dieser Vormachtstellung der Arbeitgeber schützt der Gesetzgeber die Arbeitnehmerseite mit verschiedenen arbeitsrechtlichen Regelungen. Hierzu gehört z.B. das Kündigungsschutzgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und viele mehr. Sollten Sie im Rahmen Ihrer Arbeit in einen Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber geraten oder sich ungerecht behandelt fühlen, bin ich gerne für Sie, als Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, da. Ich begleite Sie gerne auf Ihrem Weg zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche – gemeinsam finden wir eine Lösung.

Meine Betreuung biete ich Ihnen z.B. in diesen Bereichen an:

  • Durchsetzung von Lohn- & Urlaubsansprüchen
  • Beratung bei Kündigungen & Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
  • Aufsetzen einer Gegendarstellung zu einer Abmahnung
  • Prüfung von Arbeitsverträgen & Arbeitszeugnissen
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Kontrolle von Zielvereinbarungen/ variables Gehalt
  • Recht auf Abfindung

Arbeitszeugnis

Wer einen potenziellen neuen Arbeitgeber von sich überzeugen möchte, legt am besten ein gutes Arbeitszeugnis vor. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat nach § 109 GewO bzw. § 16 BBiG jeder Arbeitnehmer oder Auszubildende, der aus einem Unternehmen austritt. Ein Zwischenzeugnis können Sie verlangen, wenn Sie ein neues Aufgabengebiet bekleiden oder Ihr Vorgesetzter wechselt.

In beiden Fällen hat Ihr Arbeitgeber Ihnen ein schriftliches Zeugnis auszustellen, aus dem Art und Dau­er der Tätig­keit herausgehen – das sogenannte einfache Zeugnis. Sie müssen Ihren Arbeitgeber allerdings dazu auffordern, aus eigenen Stücken ist er hierzu nicht verpflichtet. Auf Ihren Wunsch hin wird dieses durch ein qualifiziertes Zeugnis ersetzt, das Aussagen zu Ihrer Leistung sowie Ihrem Verhalten beinhaltet.

Wie bewertet ein Unternehmen seine Mitarbeiter im Arbeitszeugnis?
Die Angaben im Arbeitszeugnis müssen der Wahrheit entsprechen und wohlwollend formuliert sein. Schließlich darf Ihr Arbeitgeber Ihr berufliches Fortkommen nicht durch ein schlechtes Zeugnis behindern. Die Bewertung erfolgt über eine sogenannte Zeugnissprache. Statt Schulnoten zu verwenden, kommen Formulierungen wie die folgenden zum Einsatz:

Schulnote 1 (sehr gut): stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
Schulnote 2 (gut): stets zu unserer vollen Zufriedenheit
Schulnote 3 (befriedigend): zu unserer vollen Zufriedenheit
Schulnote 4 (ausreichend): zu unserer Zufriedenheit
Schulnote 5 (mangelhaft): im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit

Ihr Arbeitszeugnis entspricht nicht Ihren Vorstellungen? Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in meiner Kanzlei in Bochum.

Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist gegenüber seinen Arbeitnehmern weisungsbefugt. Er bestimmt darüber, welche Arbeit wann und wo erledigt wird. Dennoch sind die Mitarbeiter ihren „Chefs“ nicht hilflos ausgeliefert. Auch Arbeitgeber müssen sich an bestimmte rechtliche Vorgaben halten, damit das Zusammenspiel von Personen in leitenden Positionen mit den ihnen untergebenen Mitarbeitern klappt. Hierzu dienen neben den Gesetzen auch Betriebs- und Tarifvereinbarungen. Diese Vereinbarungen und Gesetze haben gemäß §1 GewO stets Vorrang vor den Weisungen der Arbeitgeber. Dasselbe gilt für den Betriebsrat: Dieser muss bei wichtigen Entscheidungen hinzugezogen werden. Beispielsweise sind Kündigungen, denen nicht eine Anhörung des Betriebsrats vorangegangen ist, rechtlich unwirksam.

Ob und in welchem Umfang Ihre Befugnisse als Arbeitgeber beschnitten werden und wie Sie im Unternehmensalltag arbeitsrechtlichen Problemen aus dem Weg gehen, erläutere ich Ihnen gerne. Auch als externe Rechtsabteilung für Ihr Unternehmen stärke ich Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten gerne den Rücken.

Ziehen Sie mich z.B. in folgenden Situationen hinzu:

Geplante Personalfreisetzung & SozialauswahlTarifvertragsverhandlungenKonflikte im Rahmen des Allgemeinen GleichbehandlungsgesetzesKündigungsschutzklagenAufsetzen von Compliance- & EthikrichtlinienFragen zu Lohn & Gehalt sowie Erarbeitung von VergütungsmodellenErstellung von Arbeitsverträgen & Arbeitszeugnissen

Betriebsrat

Nach §1 Betriebsverfassungsgesetz werden Betriebsräte in denjenigen Betrieben eingesetzt, die mindestens 5 Beschäftigte aufweisen. Ein Betriebsrat hat ein weitreichendes Mitbestimmungs- bzw. Beratungsrecht. So muss dieser z.B. angehört werden, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird – die Rechtswirksamkeit der Kündigung hängt von dieser Anhörung ab.

Außerdem fungiert der Betriebsrat als Sprachrohr der Mitarbeiter zur Unternehmensführung. Somit kommen auf Betriebsräte u.U. unangenehme Gespräche mit der obersten Führungsebene zu. Diese Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien gilt es, mit einer für beide Seiten praktikablen Lösung beizulegen – bei Bedarf hilft hierbei ein Rechtsanwalt. Auf dieser Seite tragen Betriebsratsmitglieder also Mitverantwortung. Auf der anderen Seite profitieren sie zum Ausgleich z.B. von einem besonderen Kündigungsschutzrecht.

Ich arbeite mit Betriebsräten z.B. im Rahmen dieser Themen zusammen:

  • Gründung, Schulung & Unterstützung
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen

Was sind Ihre Rechte & Pflichten?

Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bringt Licht ins Dunkel.

Rufen Sie mich an!

Kündigungsgründe und Kündigungsschutz

Wann greift der Kündigungsschutz?

Für eine ordentliche Kündigung muss diese dem Arbeitnehmer fristgerecht zugehen sowie ordnungsgemäß unterschrieben sein. Im Regelfall geht bei einer Kündigung laut Kündigungsschutzgesetz eine Abmahnung voraus. Der Kündigungsschutz greift für alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate (sog. Wartezeit; § 1 KSchG) bei einem Unternehmen mit mehr als zehn Angestellten tätig sind. Diese 6-Monats-Frist gilt unabhängig von einer Probezeit. Der Sinn einer Probezeit liegt nur darin, die Kündigungsfrist zu verkürzen: Innerhalb dieser können beide Seiten den Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Auch hier gibt es Sonderfälle:
Im § 626 BGB ist geregelt, dass das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann, sofern ein wichtiger Grund besteht (fristlose Kündigung). Zudem genießen gewisse Personengruppen – z.B. Schwangere, Mütter und Väter in Elternzeit, Auszubildende, Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder sowie Menschen in Pflegezeit – besonderen Kündigungsschutz. Bei einer Kündigung bedarf es häufig eines anwaltlichen Rates.

Im Bereich Arbeitsrecht bin ich Ihr Anwalt in Bochum.

Wann ist eine Kündigung rechtswirksam?

Arbeitgeber dürfen ihren Angestellten nicht einfach so kündigen – dagegen spricht der Kündigungsschutz, der im Arbeitsrecht verankert ist. Diese Regelung sieht vor, dass es stichhaltige Gründe braucht, um eine Kündigung auszusprechen. Gründe können im Verhalten des Arbeitnehmers, in seiner Person oder im Betrieb selbst liegen.

Als Anwalt in der Schnittstelle
Durch meine weiteren Schwerpunkte bin ich in der Lage, Ihnen in den verschiedensten rechtlichen Auseinandersetzungen beizustehen. Aus den folgenden Schnittstellen ergeben sich Fälle, die sich nur mithilfe der umfassenden Kenntnis beider Rechtsgebiete für beide Parteien praktikabel lösen lassen:

  • Arbeitsrecht – Schwerbehindertenrecht: z.B. im Fall einer Diskriminierung
  • Arbeitsrecht – Gesellschaftsrecht: z.B. bei der Umstrukturierung eines Unternehmens
  • Arbeitsrecht – Erbrecht: z.B. zur Entscheidung über Bezugsrechte aus der betrieblichen Altersvorsorge im Todesfall

Damit ich aktuelle Urteile in die Bearbeitung Ihres Falls miteinbeziehen kann, informiere ich mich selbstverständlich unablässig zu relevanten Themen. Auch jegliche mediale Kommunikation in diesem Bereich analysiere ich kritisch und ziehe mögliche Vergleiche zu den Fällen meiner Mandanten in Betracht. Interessierte dürfen sich auch gerne auf meinem Profil auf anwalt.de umsehen. Dort veröffentliche ich Beiträge zu verschiedenen Themen, u.a. auch zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.