Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Baring

Publikationen

EuGH-Vorlage zum Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Langzeiterkrankung

Veröffentlichungsdatum 26. Mai 2021  Juris Praxisreport Arbeitsreich 21/2021

Anmerkung zu BAG, EUGH-Vorlage vom 07.07.2020, 9 AZR 401/19 (A)

Wenn der Lehrer in der Freizeit Betriebsratstätigkeiten ausübt

Veröffentlichungsdatum 23. Sept. 2020  JurisPRArbeitsrecht 38/2020

Anmerkung zu LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.12.2019, 10 Sa 1149/19

Einigungsstellenspruch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

Veröffentlichungsdatum 20. Apr. 2020 ZBVR online 4/2020, Seite 15 f., ISSN 1862-6610

Anmerkung zum Beschluss des BAG v. 19.11.2019 – 1 ABR 36/18.

Wirksamkeit tarifvertraglicher Stichtagklauseln bei Jahressonderzahlungen

Veröffentlichungsdatum 11. März 2020  jurisPR-ArbR 10/2020

Anmerkung zu BAG, Urteil vom 03.07.2019, 10 AZR 300/18

Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung schwerbehinderter Bewerber auch bei internen Stellenausschreibungen?

Veröffentlichungsdatum 12. Feb. 2020  jurisPR-ArbR 6/2020 Anm. 3

Anmerkung zu LArbG Stuttgart, Urteil vom 03.06.2019, 1 Sa 12/18

Einladung schwerbehinderter Beschäftigter bei interner Stellenausschreibung

Veröffentlichungsdatum 16. Dez. 2019 ZfPR online 12/2019, S. 24-25

Anmerkung zum Urteil des LAG Berlin-Brandenburg,
vom 01.11.2018 – 21 Sa 1643/17

Die Überstunden des Gewerkschaftssekretärs: Darlegungslast hinsichtlich geleisteter Überstunden

Veröffentlichungsdatum 13. Nov. 2019  jurisPR-ArbR 45/2019 Anm. 5

Anmerkung zu: BAG 5. Senat, Urteil vom 26.06.2019 – 5 AZR 452/18

Und wieder grüßt das Urlaubsrecht: Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

Veröffentlichungsdatum 12. Juni 2019 Baring, jurisPR-ArbR 23/2019 Anm. 4 ISSN 1860-1553

Anmerkung zum Urteil des LArbG Hannover vom 16.01.2019, Az: 2 Sa 567/18

Komplizierter als mancher denkt– Die Kündigung eines anwesenden Arbeitnehmers

Veröffentlichungsdatum 9. Jan. 2019 jurisPR-ArbR 1/2019 Anm. 5 ISSN 1860-1553

Anmerkung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf v.03.07.2018 Az. 8 Sa 175/18

Die Rechtswirksamkeit von Koppelungs­klauseln in Geschäfts­führeranstellungs- und Vorstands­verträgen

Veröffentlichungsdatum Juni 2018 Verlag Dr. Kovač

Ich als Mandant von Herrn M. Baring fühlte mich in einen Arbeitsrechtsstreit sehr gut vertreten, er beantwortete jegliche Fragen, die ich hatte prompt, im Streit gegen meinen Arbeitgeber setzte er sich Souverän für mich ein so das am Ende alles gut wurde. Vor allem die menschliche Seite von Herrn Baring gefiel mir sehr. M. Baring ist sehr zu empfehlen! Bis dahin alles Gute und vielen Dank.

Kevin Bauer

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Ich habe die allerbesten Erfahrungen mit Herrn RA Baring gemacht und würde ihn jederzeit wieder beanspruchen und ihn auch weiterempfehlen. Er ist
Kompetent, zuverlässig und sehr hilfsbereit. Kurz gesagt, man ist bei ihm in den besten Händen.

Jadranka Dierkes

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Herr Baring war in der Beratung stets kompetent und sehr freundlich. Er versteht etwas von seinem Fach und wirkt sehr ruhig und souverän. Auf jeden Fall zu 100 % weiter zu empfehlen!!! Ein sehr sympathischer Anwalt.

Niels Ockert

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Auf eine Empfehlung hin habe ich mich an Herrn Baring gewandt, da es mit meinem Arbeitgeber zu einer sehr unangenehmen Situation gekommen ist.
Mit der Lösung, die Herr Baring erarbeitet hat, bin ich voll und ganz zufrieden. Ich habe nicht nur mein Anliegen erfolgreich kommunizieren können, sondern er hat auch schnell einen lösungsorientierten unkomplizierten Weg erarbeitet, durch welchen ich ohne weitere emotionale Anstrengungen das Thema positiv beenden konnte.

Der Kontakt ist immer sehr angenehm gewesen. Und obwohl mir der Puls ging, habe ich mich jedes Mal ernst genommen und nicht abgefertigt gefühlt. Dadurch ist ab dem ersten Telefonat eine gute Vertrauensbasis entstanden. Durch seine flexible Erreichbarkeit und regelmäßige eigenständige Updates hat sich dieses Vertrauen weiter gefestigt.
Sollte ich in Zukunft noch einmal einen Rat oder Beistand brauchen, werde ich mich definitiv als Erstes an Herrn Baring wenden!

A G

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Besonders hervorzuheben ist bei Herrn Baring sein exzellentes Fachwissen und sein proaktiver Arbeitsstil. Vielen Dank nochmals für die tolle Unterstützung. VG stefan s.

Stefan S.

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