Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Baring

Arbeitsvertrag

Kompetente Rechtsberatung zum Thema Arbeitsvertrag in Bochum

Der Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag gemäß. § 611 a BGB ist die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses und regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Der Arbeitsvertrag ist ein Unterfall des Dienstvertrags und unterliegt grundsätzlich der Privatautonomie. Durch den Arbeitsvertrag wird der weisungsgebundene, fremdbestimmte und in persönlicher Abhängigkeit Leistende dem Schutz des Arbeitsrechts unterstellt.

Dabei bedarf es einer Inhaltskontrolle des gestellten Vertrags, da es sonst zu einer unangemessenen Benachteiligung der Vertragsparteien durch fehlende, unwirksame oder einengende Vertragsinhalte führen kann. Daher empfiehlt es sich den Vertrag von einem Anwalt für Arbeitsrecht juristisch prüfen zu lassen.

Ich, Rechtsanwalt Matthias Baring LL.M., berate Sie gerne in meiner Kanzlei in Bochum, um die Rechtswirksamkeit Ihres Arbeitsvertrages zu prüfen und nachteilige Klauseln zu vermeiden.

Wie kommt ein Arbeitsvertrag zustande?

Ein Arbeitsvertrag kommt, wie jeder privatrechtliche Vertrag, durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen namentlich Angebot und Annahme gem. der §§ 145 ff. BGB zustande.

Voraussetzung ist, dass sich die Parteien über die Arbeitsleistung einigen. Haben sich die Parteien nicht über die Vergütung geeinigt, gilt gem. § 612 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung als vereinbart.

Der Arbeitsvertrag unterliegt grundsätzlich keiner Form. Er kann folglich auch mündlich geschlossen werden. Ebenso ist ein konkludenter Vertragsschluss möglich. Die Textform kann jedoch durch Gesetz, tarifvertragliche Bestimmungen, sowie durch Betriebsvereinbarungen vorgeschrieben sein.

Ebenso macht die Befristungsabrede eine Ausnahme von der Formfreiheit, denn die Textform ist zwingend zur Verhinderung der Fiktion des auf unbestimmte Zeit geschlossenen Arbeitsverhältnisses notwendig.

 

 

Wie kann ein Arbeitsvertrag geändert werden?

Zur Änderung eines Arbeitsvertrags bedarf es einer Änderungsvereinbarung. Diese lässt den Bestand des ursprünglichen Arbeitsvertrags unberührt. Sie wirkt jedoch unmittelbar auf den ursprünglichen Arbeitsvertrag ein. Dabei ist die Form des ursprünglichen Arbeitsvertrags maßgeblich.

Zu beachten ist, dass eine rückwirkende Veränderung nur vereinbart werden darf, wenn das Arbeitsverhältnis vorher nicht mit einem anderen Inhalt vollzogen wurde. Ebenso unterliegt die Änderungsvereinbarung der Inhaltskontrolle.

Wodurch werden Arbeitnehmer geschützt?

Nach § 611 a BGB wird geschützt, wer seinen Lebensunterhalt unter Einsatz eigener Arbeitskraft bestreitet, fremdnützig und nach Weisung des Vertragspartners handelt. Dabei ist die Bezeichnung des Vertrags unerheblich.

Der Arbeitsvertrag ist beispielsweise abzugrenzen vom Werk-, Dienst– und Dienstverschaffungsvertrag. Zur Auslegung des Vertrags bedarf es hierbei einer Inhaltskontrolle.

Grundsätzlich unterliegt der Inhalt des Vertrags der Vertragsfreiheit. Dieser Vertragsfreiheit wird jedoch durch diverse Gesetze Grenzen gesetzt. So kann ein Arbeitsvertrag unionsrechtlichen Beschränkungen unterliegen.

Ebenso kann der vorgelegte Vertrag beispielsweise durch das internationale Privatrecht, durch Tarifverträge, Betriebsnormen, arbeitsrechtliche Besonderheiten und durch die allgemeinen Gesetze eingeschränkt sein. Insbesondere müssen Arbeitsverträge hinsichtlich der Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontrolliert werden.

Aufgrund der Komplexität der arbeitsrechtlich zu beachtenden Vorschriften empfiehlt es sich deshalb juristischen Beistand bei mir, Rechtsanwalt Matthias Baring LL.M., in Bochum aufzusuchen, damit Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden.

Ich als Mandant von Herrn M. Baring fühlte mich in einen Arbeitsrechtsstreit sehr gut vertreten, er beantwortete jegliche Fragen, die ich hatte prompt, im Streit gegen meinen Arbeitgeber setzte er sich Souverän für mich ein so das am Ende alles gut wurde. Vor allem die menschliche Seite von Herrn Baring gefiel mir sehr. M. Baring ist sehr zu empfehlen! Bis dahin alles Gute und vielen Dank.

Kevin Bauer

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Ich habe die allerbesten Erfahrungen mit Herrn RA Baring gemacht und würde ihn jederzeit wieder beanspruchen und ihn auch weiterempfehlen. Er ist
Kompetent, zuverlässig und sehr hilfsbereit. Kurz gesagt, man ist bei ihm in den besten Händen.

Jadranka Dierkes

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Herr Baring war in der Beratung stets kompetent und sehr freundlich. Er versteht etwas von seinem Fach und wirkt sehr ruhig und souverän. Auf jeden Fall zu 100 % weiter zu empfehlen!!! Ein sehr sympathischer Anwalt.

Niels Ockert

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Auf eine Empfehlung hin habe ich mich an Herrn Baring gewandt, da es mit meinem Arbeitgeber zu einer sehr unangenehmen Situation gekommen ist.
Mit der Lösung, die Herr Baring erarbeitet hat, bin ich voll und ganz zufrieden. Ich habe nicht nur mein Anliegen erfolgreich kommunizieren können, sondern er hat auch schnell einen lösungsorientierten unkomplizierten Weg erarbeitet, durch welchen ich ohne weitere emotionale Anstrengungen das Thema positiv beenden konnte.

Der Kontakt ist immer sehr angenehm gewesen. Und obwohl mir der Puls ging, habe ich mich jedes Mal ernst genommen und nicht abgefertigt gefühlt. Dadurch ist ab dem ersten Telefonat eine gute Vertrauensbasis entstanden. Durch seine flexible Erreichbarkeit und regelmäßige eigenständige Updates hat sich dieses Vertrauen weiter gefestigt.
Sollte ich in Zukunft noch einmal einen Rat oder Beistand brauchen, werde ich mich definitiv als Erstes an Herrn Baring wenden!

A G

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Besonders hervorzuheben ist bei Herrn Baring sein exzellentes Fachwissen und sein proaktiver Arbeitsstil. Vielen Dank nochmals für die tolle Unterstützung. VG stefan s.

Stefan S.

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