Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Baring

Betriebsräte

Rechtsanwalt Matthias Baring: Kompetenz im Arbeitsrecht für Betriebsräte

Der Schwerpunkte meiner juristischen Tätigkeit in meiner Kanzlei Matthias Baring LL.M. in Bochum ist das Arbeitsrecht. Im komplexen Feld arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen beschränkt sich meine Vertretungskompetenz jedoch nicht nur auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ich berate auch den Betriebsrat und vertrete diesen in relevanten Rechtsfällen. Hier entdecken Sie wichtige Informationen über diese Spezialisierung, die ich Ihnen in betrieblich relevanten Rechtsfällen biete. Bei Fragen oder konkreten Fällen bin ich gerne persönlich für Sie da.

In welchem Gesetz ist der Betriebsrat (BR) geregelt?

Betriebsratsspezifische Regelungen sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Das Gesetz dient dazu, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer, auch mithilfe der Betriebsratsinstanz, in den Unternehmen zu unterstützen. Die Arbeit des Betriebsrates, der von der Arbeitnehmerschaft demokratisch zu wählen ist, wird hier gesetzlich geregelt. Oft handelt die Betriebsratsarbeit davon, einen Anspruch der Mitarbeiter beim Arbeitgeber vorzubringen und durchzusetzen. Das BetrVG regelt diese Aufgaben, die unter anderem auch dazu dienen, eine übermäßige Arbeitgebermacht zu vermeiden und berechtigten Interessen der Arbeitnehmer gerecht zu werden. Die Funktionen des Betriebsrats und die damit verbundenen Rechte und Pflichten werden im Betriebsverfassungsgesetz ebenso geregelt wie die Rechte und Pflichte der Arbeitgeber, zum Beispiel wenn es sich um Anhörungs- oder Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats handelt.

Die Aufgaben des Betriebsrates im kompakten Überblick

Betriebe mit Betriebsrat verfügen über eine oft sehr effiziente und gesetzlich fundierte Arbeitnehmervertretung. Von der Kündigung und einer damit verbundenen Anhörungspflicht bis zu wichtigen Entwicklungen, die den Betrieb und dessen Belegschaft nachhaltig betreffen, ist die Palette möglicher Themen breitgefächert.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Betriebsräte zählen:

  • Überwachungsaufgaben: Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Vorschriften eingehalten werden vgl. § 80 BetrVG.
  • Der Betriebsrat hat in sozialen Angelegenheiten gemäß § 87 BetrVG zwingend mitzubestimmen. Im Rahmen des § 87 BetrVG hat der Betriebsrat hinsichtlich der dort geregelten Mitbestimmungstatbestände vielfach ein Initiativrecht zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber kann in der Einigungsstelle erzwungen werden. Zu den Mitbestimmungstatbeständen zählen unter anderem die Mitbestimmung bei: Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans, Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften.
  • Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG, wie Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung
  • Anhörungspflicht bei Kündigungen nach §§ 102, 103 BetrVG
  • Unterrichtungs- und Mitbestimmungsrecht bei Betriebsänderungen nach §§ 111 ff. BetrVG

Im Kern wird bei allen Aufgaben die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen fokussiert.

Ich als Mandant von Herrn M. Baring fühlte mich in einen Arbeitsrechtsstreit sehr gut vertreten, er beantwortete jegliche Fragen, die ich hatte prompt, im Streit gegen meinen Arbeitgeber setzte er sich Souverän für mich ein so das am Ende alles gut wurde. Vor allem die menschliche Seite von Herrn Baring gefiel mir sehr. M. Baring ist sehr zu empfehlen! Bis dahin alles Gute und vielen Dank.

Kevin Bauer

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Ich habe die allerbesten Erfahrungen mit Herrn RA Baring gemacht und würde ihn jederzeit wieder beanspruchen und ihn auch weiterempfehlen. Er ist
Kompetent, zuverlässig und sehr hilfsbereit. Kurz gesagt, man ist bei ihm in den besten Händen.

Jadranka Dierkes

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Herr Baring war in der Beratung stets kompetent und sehr freundlich. Er versteht etwas von seinem Fach und wirkt sehr ruhig und souverän. Auf jeden Fall zu 100 % weiter zu empfehlen!!! Ein sehr sympathischer Anwalt.

Niels Ockert

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Auf eine Empfehlung hin habe ich mich an Herrn Baring gewandt, da es mit meinem Arbeitgeber zu einer sehr unangenehmen Situation gekommen ist.
Mit der Lösung, die Herr Baring erarbeitet hat, bin ich voll und ganz zufrieden. Ich habe nicht nur mein Anliegen erfolgreich kommunizieren können, sondern er hat auch schnell einen lösungsorientierten unkomplizierten Weg erarbeitet, durch welchen ich ohne weitere emotionale Anstrengungen das Thema positiv beenden konnte.

Der Kontakt ist immer sehr angenehm gewesen. Und obwohl mir der Puls ging, habe ich mich jedes Mal ernst genommen und nicht abgefertigt gefühlt. Dadurch ist ab dem ersten Telefonat eine gute Vertrauensbasis entstanden. Durch seine flexible Erreichbarkeit und regelmäßige eigenständige Updates hat sich dieses Vertrauen weiter gefestigt.
Sollte ich in Zukunft noch einmal einen Rat oder Beistand brauchen, werde ich mich definitiv als Erstes an Herrn Baring wenden!

A G

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Besonders hervorzuheben ist bei Herrn Baring sein exzellentes Fachwissen und sein proaktiver Arbeitsstil. Vielen Dank nochmals für die tolle Unterstützung. VG stefan s.

Stefan S.

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Die Unterstützung des spezialisierten Anwalts für Arbeitsrecht

Die Auseinandersetzung zwischen Betriebsrat und den Unternehmensvertretern ist oft sehr heikel und auch von einer gewissen Emotionalität gekennzeichnet. Die Interessen von Unternehmen und Belegschaft sind nicht immer befriedigend miteinander zu vereinbaren, was ein hohes Konfliktpotenzial generieren kann.

Meine Kanzlei in Bochum bietet Betriebsräten eine bedarfsgerechte Beratung und Schulung zu relevanten Themen, auch in Form einer unverbindlichen Erstberatung.