Baring Rechtsanwälte – Sonderkündigungsschutz im Schwerbehindertenrecht
Fachanwalt Matthias Baring berät in Bochum
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht von Baring Rechtsanwälte begleitet Matthias Baring schwerbehinderte Beschäftigte bei allen Fragen rund um den Sonderkündigungsschutz. Ziel ist es, Ihren Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben durchzusetzen und unrechtmäßige Kündigungen abzuwehren.
Grundlagen des Sonderkündigungsschutzes
- Rechtsgrundlage: §§ 168–175 SGB IX
- Wichtigster Zweck: Gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Erwerbsleben
- Zustimmungserfordernis: Jede Kündigung benötigt die vorherige Genehmigung des Integrationsamtes
Wann greift der Schutz?
- Schwerbehindertengrad ab 50
- Behinderung dem Arbeitgeber mitgeteilt
- In Einzelfällen: Gleichstellung bei Grad der Behinderung ab 30 auf Antrag
Ablauf einer rechtmäßigen Kündigung
- Vorliegen eines ausreichenden Kündigungsgrunds
- Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes
- Gegebenenfalls Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats
- Erklärung der Kündigung
Risiken bei unbeachteter Zustimmungspflicht
- Kündigung ohne Integrationsamt-Zustimmung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber von der Behinderung wusste
- Arbeitnehmer können innerhalb der Klagefrist beim Arbeitsgericht Bochum Kündigungsschutzklage einreichen
- Auch nachträgliche Offenlegung der Behinderung kann zum Erfolg führen
Unterstützung durch Baring Rechtsanwälte
- Prüfung Ihrer Kündigung und Einleitung rechtlicher Schritte
- Vertretung vor dem Integrationsamt und Arbeitsgericht
- Strategische Beratung zur Erhaltung Ihres Arbeitsverhältnisses
Ich als Mandant von Herrn M. Baring fühlte mich in einen Arbeitsrechtsstreit sehr gut vertreten, er beantwortete jegliche Fragen, die ich hatte prompt, im Streit gegen meinen Arbeitgeber setzte er sich Souverän für mich ein so das am Ende alles gut wurde. Vor allem die menschliche Seite von Herrn Baring gefiel mir sehr. M. Baring ist sehr zu empfehlen! Bis dahin alles Gute und vielen Dank.
Ich habe die allerbesten Erfahrungen mit Herrn RA Baring gemacht und würde ihn jederzeit wieder beanspruchen und ihn auch weiterempfehlen. Er ist
Kompetent, zuverlässig und sehr hilfsbereit. Kurz gesagt, man ist bei ihm in den besten Händen.
Herr Baring war in der Beratung stets kompetent und sehr freundlich. Er versteht etwas von seinem Fach und wirkt sehr ruhig und souverän. Auf jeden Fall zu 100 % weiter zu empfehlen!!! Ein sehr sympathischer Anwalt.
Auf eine Empfehlung hin habe ich mich an Herrn Baring gewandt, da es mit meinem Arbeitgeber zu einer sehr unangenehmen Situation gekommen ist.
Mit der Lösung, die Herr Baring erarbeitet hat, bin ich voll und ganz zufrieden. Ich habe nicht nur mein Anliegen erfolgreich kommunizieren können, sondern er hat auch schnell einen lösungsorientierten unkomplizierten Weg erarbeitet, durch welchen ich ohne weitere emotionale Anstrengungen das Thema positiv beenden konnte.
Der Kontakt ist immer sehr angenehm gewesen. Und obwohl mir der Puls ging, habe ich mich jedes Mal ernst genommen und nicht abgefertigt gefühlt. Dadurch ist ab dem ersten Telefonat eine gute Vertrauensbasis entstanden. Durch seine flexible Erreichbarkeit und regelmäßige eigenständige Updates hat sich dieses Vertrauen weiter gefestigt.
Sollte ich in Zukunft noch einmal einen Rat oder Beistand brauchen, werde ich mich definitiv als Erstes an Herrn Baring wenden!
Besonders hervorzuheben ist bei Herrn Baring sein exzellentes Fachwissen und sein proaktiver Arbeitsstil. Vielen Dank nochmals für die tolle Unterstützung. VG stefan s.
Lassen Sie sich in meiner Kanzlei zum Thema Sonderkündigung beraten!
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