Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Baring

 

Viele Betriebe haben in den Jahren nach 2021 auf steigende Lebenshaltungskosten reagiert und ihrer Belegschaft eine Anpassung der Löhne an die Inflation zugesagt. Ein aktuelles Urteil des LAG Köln zeigt, dass solche Zusagen rechtlich heikler sind, als sie auf den ersten Blick erscheinen — und dass ein späterer Widerruf nicht ohne Weiteres gelingt.

Der Fall

Ein nicht tarifgebundener Betrieb kündigte der Belegschaft im Juli 2021 in einer Gesamtzusage an, die Löhne über den Verbraucherpreisindex an die Inflation anzupassen. Ziel war es, die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen zu stärken. Im Oktober 2023 widerrief die Arbeitgeberin diese Zusage unter Berufung auf einen in der ursprünglichen Erklärung enthaltenen Widerrufsvorbehalt.

Ein seit August 2022 beschäftigter Arbeitnehmer wollte sich mit dem Widerruf nicht abfinden und verlangte den entgangenen, inflationsbedingten Mehrverdienst — rund 2.600 Euro.

Die Entscheidung

Das LAG Köln (LAG Köln, Urteil vom 29.05.2026 – 7 SLa 567/25) gab dem Arbeitnehmer im Ergebnis recht — allerdings über zwei bemerkenswerte rechtliche Wege.

Die Preisindexklausel selbst ist unwirksam aber nur für die Zukunft

Nach § 1 Abs. 1 PreisklG in Verbindung mit § 134 BGB sind Klauseln, die Entgelte automatisch an einen Preisindex koppeln, grundsätzlich untersagt. Der Gesetzgeber wollte damit einer Lohn-Preis-Spirale und zusätzlichem Inflationsdruck entgegenwirken. Die Nichtigkeit wirkt jedoch nur ex nunc, also für die Zukunft. Für den Zeitraum bis zur rechtskräftigen Feststellung des Verstoßes konnte der Arbeitnehmer die erhöhte Vergütung daher noch verlangen.

Der Widerrufsvorbehalt war zu unbestimmt

Unabhängig von der Frage der Preisindexklausel scheiterte der Betrieb bereits mit dem Versuch, sich auf den vertraglich vorgesehenen Widerruf zu berufen. Das Gericht bewertete den Vorbehalt als AGB-widrig nach § 308 Nr. 4 BGB, da er nicht hinreichend klar regelte, unter welchen Voraussetzungen ein Widerruf möglich sein sollte.

Eine Gesamtzusage wird bereits durch Verkündung wirksam

Das LAG stellte zudem klar, dass es für die Wirksamkeit einer Gesamtzusage nicht auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch jeden einzelnen Mitarbeiter ankommt. Es genügt, dass die Belegschaft von der Zusage Kenntnis nehmen konnte — etwa durch die Verkündung im Betrieb. Eine ausdrückliche Annahme ist gemäß § 151 S. 1 BGB nicht erforderlich.

Praktische Bedeutung für Arbeitgeber

Betriebe, die in den vergangenen Jahren ähnliche Zusagen zur Inflationsanpassung gemacht haben, sollten zwei Punkte prüfen:

Erstens, ob die verwendete Klausel tatsächlich eine nach dem Preisklauselgesetz unzulässige automatische Indexbindung darstellt. Zweitens — und praktisch oft wichtiger — ob ein etwaiger Widerrufsvorbehalt in der Zusage so präzise formuliert ist, dass er einer AGB-Kontrolle standhält. Ein pauschaler Verweis auf einen „vorbehaltenen Widerruf“ reicht nach dieser Entscheidung nicht aus.

Für die Vergangenheit bleibt zu beachten: Auch eine unwirksame Klausel entfaltet bis zur rechtskräftigen Feststellung ihre Wirkung zugunsten der Arbeitnehmer. Ein rückwirkender Rückgriff auf die Nichtigkeit scheidet aus.

*Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bei Fragen zu bestehenden Gesamtzusagen oder Widerrufsklauseln in Ihrem Betrieb beraten wir Sie gerne.*

Über Baring LL.M. Rechtsanwälte

Baring LL.M. Rechtsanwälte berät in Bochum sowie bundesweit Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte und Unternehmen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie im Wirtschaftsrecht. Rechtsanwalt Matthias Baring LL.M. ist Fachanwalt für Arbeitsrecht; gemeinsam mit Rechtsanwältin Raphaela Warnecke begleitet die Kanzlei Mandate von der Kündigungsschutzklage über Aufhebungsverträge bis zu gesellschafts- und vertragsrechtlichen Fragestellungen im Wirtschaftsrecht. Durch die kontinuierliche Beobachtung aktueller Rechtsprechung — wie im vorliegenden Fall des LAG Köln — lassen sich rechtliche Risiken für Mandanten frühzeitig einordnen. Beratungstermine sind auf Wunsch auch per Video möglich.

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