von m.baring | Juni 4, 2026 | Aktuelles
Ein Arbeitnehmer, der über Jahre hinweg regelmäßig die Hälfte seiner Arbeitszeit im Homeoffice verbracht hat, kann daraus keinen dauerhaften Rechtsanspruch ableiten – weder aus betrieblicher Übung, noch aus internen Richtlinien oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz. So...