Vertragsgestaltung im Profisport – Risiken für Trainer
Im Profisport sind Arbeitsverträge oft an die Ligazugehörigkeit gekoppelt, was für Trainer ein erhebliches Risiko darstellt. Viele Verträge enthalten sogenannte Ligaklauseln, die eine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Falle eines Abstiegs in eine niedrigere Liga vorsehen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass eine solche Klausel unwirksam sein kann, wenn bestimmte formale Anforderungen nicht erfüllt sind.
Fall des Handballtrainers – Kündigung nach Abstieg
Ein Handballtrainer klagte, nachdem sein Vertrag nach einem Abstieg beendet wurde. Sein Arbeitgeber berief sich auf die Ligaklausel in seinem Arbeitsvertrag. Doch das Gericht entschied anders: Die Klausel war nicht rechtsgültig, da der Vertrag unvollständig war.
Bei Vertragsabschluss gab es zwei Unterschriftsfelder für die Geschäftsführer der GmbH, die den Handballclub betreibt. Doch unterschrieben hatte lediglich einer der beiden Geschäftsführer, daneben wurde ein Vereinsstempel gesetzt. Das zweite Unterschriftenfeld blieb leer, wodurch laut Gericht der Eindruck eines unvollständigen Vertrags entstand.
Schriftform als entscheidender Faktor
Die Richter betonten, dass die Klausel nicht schriftlich im Sinne des Gesetzes vereinbart wurde – ein Verstoß gegen § 21 TzBfG in Verbindung mit § 14 Abs. 4 TzBfG. Die Einzelvertretungsbefugnis der Geschäftsführer spiele hier keine Rolle, da es nicht um Vertretung, sondern um die korrekte Schriftform gehe. Die fehlende zweite Unterschrift zeigte dem Gericht, dass keine eindeutige Zustimmung des Unternehmens vorlag.
Zudem habe es keine Hinweise darauf gegeben, dass der Vertrag bewusst nur von einem Geschäftsführer unterschrieben werden sollte – eine einfache Durchstreichung des zweiten Feldes hätte für Klarheit gesorgt. Auch der Vereinsstempel allein sei nicht ausreichend.
Konsequenzen für Profisport-Arbeitsverträge
Das Urteil zeigt, dass Ligaklauseln nicht immer wirksam sind, besonders wenn die formalen Anforderungen nicht erfüllt werden. Arbeitgeber sollten daher größte Sorgfalt bei der Vertragsgestaltung walten lassen. Die Entscheidung des LAG Düsseldorf (Urteil vom 27.05.2025 – 3 SLa 614/2) könnte weitreichende Folgen für ähnliche Fälle im Profisport haben, da sich viele Trainer in vergleichbaren Situationen befinden.
Das Gericht ließ die Revision zu, sodass der Fall möglicherweise noch weiter verhandelt wird. Bis dahin bleibt festzuhalten: Arbeitsverträge im Profisport sind komplex – und eine unvollständige Vertragsunterzeichnung kann große Konsequenzen haben.
Sollten auch Sie arbeitsrechtliche Fragestellungen haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Matthias Baring ist Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bochum und Umgebung.