Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Baring

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Gehaltsabrechnungen auch ausschließlich elektronisch verschickt werden dürfen. Im Fall einer Edeka-Verkäuferin aus Niedersachsen bestätigten die Richter, dass es keinen Anspruch auf Papierabrechnungen gibt (Urt. v. 28.01.2025, Az. 9 AZR 487/24). Damit setzen sie einen Trend zu digitalen Gehaltsabrechnungen.

Passwortgeschützte Mitarbeiterportale

Die grundsätzliche Frage, ob Gehaltsabrechnungen und andere Personaldokumente ausschließlich elektronisch in einem passwortgeschützten Mitarbeiterportal zur Verfügung gestellt werden dürfen, wurde bejaht. Immer mehr Unternehmen aus verschiedenen Branchen setzen auf solche digitalen Portale, um ihre Mitarbeiter zu informieren.

Arbeitgeber in der Pflicht

Im Fall der Edeka-Verkäuferin verlangte diese eine Papierabrechnung und argumentierte, sie habe der elektronischen Übermittlung nicht zugestimmt. Während das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen ihr Recht gab, entschied das BAG anders. Nach § 108 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (GewO) müssen Arbeitgeber eine „Abrechnung in Textform“ erteilen, was auch digital erfüllt werden kann. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Arbeitnehmer ohne entsprechende Technik Zugang zu den Daten und die Möglichkeit zum Ausdrucken im Betrieb haben.

Digitale Mitarbeiterportale bei Edeka

Edeka, mit mehr als 410.000 Beschäftigten, hat 2021 ein digitales Mitarbeiterportal eingeführt. Das LAG Niedersachsen muss nun die Zuständigkeiten der verschiedenen Betriebsräte klären.

Die Entscheidung des BAG unterstreicht den Wandel hin zu digitalen Lösungen in der Arbeitswelt und die Notwendigkeit, digitale Zugänge für alle Mitarbeiter zu gewährleisten..

sollten auch Sie in Ihrem Unternehmen Veränderungen vornehmen wollen, wie zum Beispiel die Digitalisierung von Arbeitsabläufen und dabei den korrekten, arbeitsrechtlichen Weg suchen, kommen Sie gerne auf uns zu, ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Bochum und Umgebung.