In wirtschaftlich angespannten Zeiten greifen Unternehmen zunehmend zu einem sozialverträglichen Mittel, bevor es zu betriebsbedingten Kündigungen kommt: dem freiwilligen Ausscheiden. Diese sogenannten Freiwilligenprogramme sind oft der erste Schritt in einem mehrstufigen Personalabbauprozess – strategisch geplant, rechtlich abgesichert und kommunikativ flankiert.
Wie das Handelsblatt berichtet, setzen Konzerne wie Bayer, SAP oder BASF gezielt auf solche Programme, um Stellen abzubauen, ohne sofort Kündigungen auszusprechen. Mitarbeitende erhalten Angebote, das Unternehmen freiwillig zu verlassen – etwa gegen Abfindung, Rentenübergangsmodelle oder Outplacement-Beratung. Ziel ist es, die Belegschaft zu reduzieren, ohne die sozialen und rechtlichen Risiken einer Kündigungswelle.
Warum dieser Weg?
• ✅ Rechtssicherheit: Freiwillige Vereinbarungen sind juristisch weniger angreifbar als Kündigungen.
• ✅ Imagepflege: Unternehmen zeigen soziale Verantwortung und vermeiden öffentliche Kritik.
• ✅ Kalkulierbarkeit: Die Kosten sind planbar, die Zielgruppen steuerbar.
• ✅ Flexibilität: Programme lassen sich auf bestimmte Altersgruppen oder Funktionen zuschneiden.
Doch die Freiwilligkeit hat ihre Grenzen. Wenn sich nicht genügend Mitarbeitende für das Programm entscheiden, bleibt oft nur der nächste Schritt: betriebsbedingte Kündigungen. Freiwilligenprogramme sind also kein Ersatz, sondern ein vorbereitender Schritt – mit dem Ziel, Konflikte zu vermeiden und den Übergang zu gestalten.
Was bedeutet das für HR und Betriebsräte?
• Frühzeitige Einbindungaü ist entscheidend.
• Die Programme müssen transparent kommuniziert und rechtlich sauber gestaltet sein.
• Betriebsräte sollten auf flankierende Maßnahmen wie Sozialpläne und Qualifizierungsangebote achten.
Fazit:
Freiwilligenprogramme sind ein strategisches Instrument im Personalabbau – sozialverträglich, rechtssicher und kommunikativ steuerbar. Sie markieren oft den Beginn eines umfassenderen Restrukturierungsprozesses und sollten entsprechend professionell begleitet werden.
Sollten Sie auch in Ihrem Unternehmen Freiwilligenprogramme planen oder als Arbeitnehmer von einem solchen Programm betroffen sein, wir beraten Sie gerne, Matthias Baring ist ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bochum und Umgebung
Der Text enthält Materialien des Artikels Handelsblatt, „Freiwillige gehen zuerst – Unternehmen setzen auf sanften Personalabbau“