Erfahrungen & Bewertungen zu Matthias Baring
Kein Verwertungsverbot bei vorsätzlichem Vertragsbruch

Kein Verwertungsverbot bei vorsätzlichem Vertragsbruch

Die Nutzung von Videoüberwachung in einem Betrieb bringt viele Vorteile mit sich. So können zum Beispiel Schadensfälle schnell und unstreitig geklärt werden. Sie kann sich jedoch auch nachteilig, zuungunsten des Arbeitnehmers auswirken, wenn er beispielsweise bei...